Geldbußen
und sonstige Maßnahmen bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung
(Ausgabe vom 14.05.2002)
Bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung kann der Vorstand die folgenden Geldbußen verhängen. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder gar durch Vorsatz verursacht werden, haftet der Verursacher für den gesamten Schaden.
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1. Abrechnungsjournal falsch/unvollständig |
€ 10,- |
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2. Bordbucheintrag falsch/unvollständig/nicht addiert |
€ 10,- |
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3. Geplatzte Lastschrift |
€ 15,- |
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4.Nichtbeachten der Betriebs-/Hallenordnung (Hallentore nicht geschlossen bzw. Schäden nicht gemeldet) |
€ 10,- |
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5. Flugzeug nicht gereinigt |
€ 15,- |
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6. Mangelnde Sorgfalt beim Betrieb unserer Flugzeuge mit geringfügigen Schäden |
€ 50,- |
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7. Verstoß gegen die Reservierungsordnung |
€ 25,- |
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8. Nichtbeachtung des vorgeschriebenen Überprüfungsfluges |
€ 25,- |
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9. Nichtbeachtung des Wartungsintervalls |
€ 25,- |
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10. Nichtbeachtung der Flugbetriebsregelung für EDMB, insbesondere Einhaltung der Platzrunde |
€ 50,- |
Bei der Vorflugkontrolle festgestellte neue und nicht gemeldete Schäden am Flugzeug werden grundsätzlich dem Mitglied zugeordnet, welches das Flugzeug zuletzt benutzt hat.

