Benutzungsordnung und Geldbußen

Satzung

Die Satzung in der aktuellsten Fassung findet Ihr bei Checklisten und Downloads (ganz unten)

Flugbetriebs- und Benutzungsordnung

für Mitglieder der Abt. Motorflug

Die Flugbetriebs- und Benutzungsordnung ist notwendig, um allen Mitgliedern gleiche Rechte einzuräumen und um eine günstige Ausnutzung unserer Flugzeuge zu erreichen. Die Inanspruchnahme von Flugzeugen der Abteilung Motorflug durch Nichtmitglieder ist nicht möglich. Die Passagierflugregelung wird dadurch nicht berührt.

1. Reservierungen
Jedes aktive Mitglied hat das Recht, sich ein Flugzeug der Abteilung zu reservieren (siehe auch Punkt 8). Die Reservierung erfolgt entweder persönlich durch Eintragung in das Reservierungssystem YeBu oder durch Beauftragen des Flugleiters bzw. eines anderen Mitgliedes. Es kann immer nur ein Flugzeug für einen bestimmten Termin reserviert werden.

2. Reservierungszeiten
Als Reservierungszeiten sind die geplante Startzeit und die voraussichtliche Rückkehrzeit einzutragen. Kann die geplante Startzeit (z.B. aus Wettergründen) nicht eingehalten werden, so ist unverzüglich der Flugleiter zu informieren (Tel.: 07351-9734) und eine neue Startzeit festzulegen bzw. die Reservierung ganz abzusagen. Ebenso ist eine längerfristige Reservierung sofort zu stornieren wenn das Flugvorhaben ausfällt. Die Änderungen im YeBu sollten selbstständig ausgeführt werden.

Ist der Reservierende zur geplanten Startzeit nicht am Flugplatz eingetroffen und keine Information an den Flugleiter ergangen, wird die Reservierung durch den Flugleiter gelöscht. Danach kann das Flugzeug sofort erneut reserviert bzw. an ein anderes Mitglied vergeben werden.

Die Rückkehrzeiten sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Rückkehrzeit von mehr als 30 Minuten, insbesondere an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist jede Möglichkeit zu nutzen, dies dem Flugleiter mitzuteilen!

Auch wesentlich frühere Rückkehrzeiten müssen mitgeteilt werden, damit das Flugzeug anderen Mitgliedern zur Verfügung steht bzw. wieder eingeplant werden kann.

3. Passagierflüge
Die Abteilung Motorflug führt Passagierflüge als “Auftragsflüge” durch. Die Organisation dieser Flüge erfolgt durch den Vorstand und durch den diensthabenden Flugleiter. Die Verlängerung eines Passagierfluges durch einen “Mitgliederflug” ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

4. Zustimmung der Abteilungsleitung
Für folgende Flugvorhaben und Reservierungen ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich :

  • Flüge zur Unterstützung anderer Luftsportvereine
  • Flüge mit aktiver Teilnahme an Flugtagen
  • Reservierungen für Überlandflüge, die mehr als 48 Std. andauern.

Bei Flügen zur Teilnahme an Wettbewerben soll die Abteilungsleitung informiert werden.

5. Sonderregelung für die C 152 (DEMPC) und C 172 (DEDEB)
Diese Flugzeuge werden auch für Schulflüge eingesetzt. Eine längerfristige Reservierung ist nur nach Absprache möglich! Kurzfristig, falls kein Schulbetrieb stattfindet, stehen diese Flugzeuge jedoch allen Mitgliedern zur Verfügung.

6. Betrieb der Luftfahrzeuge
Beim Abholen der Flugzeugtasche ist dem Flugleiter der evtl. Zielflugplatz und die Anzahl der Insassen (POB) mitzuteilen. Das Bordbuch ist zu überprüfen. Auf anstehende 50 bzw. 100 Std.-Kontrollen ist zu achten. Im Winterhalbjahr muss das Triebwerk vorgewärmt werden (siehe Merkblatt Winterflugbetrieb). Nachfüllen von Öl (nur in der Halle) erfolgt literweise. Leere Öldosen sind ausschließlich in der Abtropfanlage des Ölkabinetts zu entsorgen.

Nach dem Verlassen der Halle sind die Hallentore grundsätzlich zu schließen. Das Anlassen muss im Flugbetriebsbereich, also nach Überqueren der Straße erfolgen.

Bei Rückkehr zum Hallenvorfeld ist nach Erreichen der Straße die Drehzahl zu reduzieren. Wenden des Flugzeuges mit Triebwerkleistung im Hallenbereich ist verboten. Verschmutzungen am Flugzeug, an allen vorstehenden Teilen, den Klappen, am Leitwerk und an den Scheiben sind abzuwaschen. Anschließend sind die Eintragungen in das Bordbuch und die Abrechnungsliste sorgfältig vorzunehmen. Nach dem Eintrag in der letzten Zeile der Bordbuchseite ist die vorhergehende Flugzeit zu addieren und auf die nächste Seite zu übertragen. Beanstandungen bzw. außergewöhnliche Wahrnehmungen am Flugzeug sind in dem dafür vorgesehenen Formblatt einzutragen und dem Flugleiter mitzuteilen. Ein Formblatt befindet sich im Bordbuch.

7. Starts und Landungen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten
Während Starts und Landungen am Verkehrslandeplatz Biberach muss ein Flugleiter anwesend sein. Für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Luftfahrzeugführer verantwortlich.

8. Sonstige Bestimmungen
Bei der Vornahme von Reservierungen ist gem. Beschluss des Vorstandes zu beachten:

1. Die in der LuftPersV/JAR-FCL festgelegten Bestimmungen zur Erhaltung der Berechtigung sind erfüllt (Klassenberechtigung und Medical).
2. Alle Mitglieder, die ein Vereinsflugzeug in Anspruch nehmen, müssen ab Beginn eines Kalenderjahres einen Übungsflug mit Fluglehrer absolvieren.
3. Nach einer “fliegerischen Pause” von mehr als 90 Tagen ist ebenfalls ein Übungsflug erforderlich.
4. Wer länger als 24 Monate entweder Cessna- oder Piper-Flugzeuge nicht geflogen hat, muss einen Flug zur Einweisung durchführen.
5. Während angeordneten Übungsflügen ist der Fluglehrer durch den Vorstand gem. LuftVO § 2, (2) zum verantwortlichen Luftfahrzeugführer bestimmt.

Bei Nichtbeachtung der Flugbetriebs- und Benutzungsordnung gilt die Bußgeldregelung!

Geldbußen

und sonstige Maßnahmen bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung
(Ausgabe vom 14.05.2002)

Bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung kann der Vorstand die folgenden Geldbußen verhängen. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder gar durch Vorsatz verursacht werden, haftet der Verursacher für den gesamten Schaden.

 

1. Abrechnungsjournal falsch/unvollständig

€ 10,-

2. Bordbucheintrag falsch/unvollständig/nicht addiert

€ 10,-

3. Geplatzte Lastschrift

€ 15,-

4.Nichtbeachten der Betriebs-/Hallenordnung (Hallentore nicht geschlossen bzw. Schäden nicht gemeldet)

€ 10,-

5. Flugzeug nicht gereinigt

€ 15,-

6. Mangelnde Sorgfalt beim Betrieb unserer Flugzeuge mit geringfügigen Schäden

€ 50,-

7. Verstoß gegen die Reservierungsordnung

€ 25,-

8. Nichtbeachtung des vorgeschriebenen Überprüfungsfluges

€ 25,-

9. Nichtbeachtung des Wartungsintervalls

€ 25,-

10. Nichtbeachtung der Flugbetriebsregelung für EDMB, insbesondere Einhaltung der Platzrunde

€ 50,-

Bei der Vorflugkontrolle festgestellte neue und nicht gemeldete Schäden am Flugzeug werden grundsätzlich dem Mitglied zugeordnet, welches das Flugzeug zuletzt benutzt hat.