Geldbußen

Geldbußen

und sonstige Maßnahmen bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung
(Ausgabe vom 14.05.2002)

Bei Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung kann der Vorstand die folgenden Geldbußen verhängen. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder gar durch Vorsatz verursacht werden, haftet der Verursacher für den gesamten Schaden.

1. Abrechnungsjournal falsch/unvollständig

€ 10,-

2. Bordbucheintrag falsch/unvollständig/nicht addiert

€ 10,-

3. Geplatzte Lastschrift

€ 15,-

4.Nichtbeachten der Betriebs-/Hallenordnung (Hallentore nicht geschlossen bzw. Schäden nicht gemeldet)

€ 10,-

5. Flugzeug nicht gereinigt

€ 15,-

6. Mangelnde Sorgfalt beim Betrieb unserer Flugzeuge mit geringfügigen Schäden

€ 50,-

7. Verstoß gegen die Reservierungsordnung

€ 25,-

8. Nichtbeachtung des vorgeschriebenen Überprüfungsfluges

€ 25,-

9. Nichtbeachtung des Wartungsintervalls

€ 25,-

10. Nichtbeachtung der Flugbetriebsregelung für EDMB, insbesondere Einhaltung der Platzrunde

€ 50,-


Bei der Vorflugkontrolle festgestellte neue und nicht gemeldete Schäden am Flugzeug werden grundsätzlich dem Mitglied zugeordnet, welches das Flugzeug zuletzt benutzt hat.